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   BAG, 21.07.2021 - 9 AZB 19/21   

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BAG, 21.07.2021 - 9 AZB 19/21 (https://dejure.org/2021,56226)
BAG, Entscheidung vom 21.07.2021 - 9 AZB 19/21 (https://dejure.org/2021,56226)
BAG, Entscheidung vom 21. Juli 2021 - 9 AZB 19/21 (https://dejure.org/2021,56226)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Einstweiliges Verfügungsverfahren - Untersagung Stellenbesetzung - Abschluss Hauptsacheverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 33 Abs 2 GG, § 40 Abs 1 S 1 VwGO, § 2 Abs 1 Nr 3 ArbGG, Art 33 Abs 5 GG
    Einstweiliges Verfügungsverfahren - Untersagung Stellenbesetzung - Abschluss Hauptsacheverfahren

  • rewis.io

    Einstweiliges Verfügungsverfahren - Untersagung Stellenbesetzung - Abschluss Hauptsacheverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Einstweiliges Verfügungsverfahren - Untersagung Stellenbesetzung - Abschluss Hauptsacheverfahren

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst - und die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 17.03.2021 - 2 B 3.21

    Rechtsweg im Konkurrentenstreit um ein öffentliches Amt

    Auszug aus BAG, 21.07.2021 - 9 AZB 19/21
    Verfahren, in denen eine Partei vorläufigen Rechtsschutz sucht, sind aus dem Anwendungsbereich des § 17a Abs. 4 GVG nicht ausgenommen (vgl. hierzu im Einzelnen BAG 15. April 2021 - 9 AZB 92/20 - Rn. 6 ff.; im Ergebnis ebenso zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes BVerwG 17. März 2021 - 2 B 3/21 - Rn. 7).

    Dieser Verfahrensanspruch als solcher hat je nach Bewerberfeld - Arbeitnehmer, Selbstständige oder Beamte - und dem ausgeschriebenen öffentlichen Amt - nach Tarifvertrag oder nach Statusamt oder offen nach beiden Möglichkeiten - öffentlich-rechtlichen oder bürgerlich-rechtlichen Charakter (BVerwG 17. März 2021 - 2 B 3/21 - Rn. 19) .

    Dagegen wird dieselbe Körperschaft als private Arbeitgeberin und nicht als Trägerin hoheitlicher Gewalt nach Art. 33 Abs. 2 GG bei der Vergabe eines öffentlichen Amtes durch Arbeitsvertrag verpflichtet (vgl. BAG 15. April 2021 - 9 AZB 92/20 - Rn. 17; BVerwG 17. März 2021 - 2 B 3/21 - Rn. 18) .

    (1) Geht es um die Auswahlentscheidung für eine Stelle, von der noch nicht klar ist, in welcher konkreten Organisationsform (als Statusamt oder durch Arbeitsvertrag) sie vergeben wird, ist im Fall einer gemischten Bewerberkonkurrenz nach § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet, wenn ein Beamter um Rechtsschutz nachsucht oder ein - auch nichtbeamteter - Dritter sich gegen die Auswahlentscheidung zugunsten eines Beamten wendet (vgl. BVerwG 17. März 2021 - 2 B 3/21 - Rn. 19) .

    Die Auswahl eines Dritten bei der Vergabe des öffentlichen Amtes berührt sein Sonderstatusverhältnis als Beamter nicht nur dann, wenn seine Bewerbung um dieses Amt unberücksichtigt bleibt, sondern umgekehrt auch dann, wenn ein unterlegener Dritter, gleich welchen Status er inne hat, die Auswahlentscheidung zu Gunsten des Beamten angreift (BVerwG 17. März 2021 - 2 B 3/21 - Rn. 20) .

    Eine entsprechende arbeitsrechtliche Rechtsgrundlage des Besetzungsverfahrens für ein in Streit stehendes öffentliches Amt gibt es nicht (BVerwG 17. März 2021 - 2 B 3/21 - Rn. 21 f.).

    Um eine bürgerlich-rechtliche Streitigkeit handelt es sich auch dann, wenn die Stelle offen ausgeschrieben ist, sich ausschließlich Arbeitnehmer beworben haben und die Stelle nach der Auswahlentscheidung mit einem Mitbewerber des Antragstellers durch Abschluss eines Arbeitsvertrags besetzt werden soll (BVerwG 17. März 2021 - 2 B 3/21 - Rn. 12 f.) .

  • BAG, 04.09.2018 - 9 AZB 10/18

    Rechtsweg - Zusammenhangsklage - Amtshaftung - Folgenbeseitigungs- und

    Auszug aus BAG, 21.07.2021 - 9 AZB 19/21
    Nicht entscheidend ist, ob sich die klagende Partei auf eine zivilrechtliche oder öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlage beruft (vgl. BAG 4. September 2018 - 9 AZB 10/18 - Rn. 15; 16. Februar 2000 - 5 AZB 71/99 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 93, 310; BVerwG 26. März 2018 - 7 B 8.17 - Rn. 5) .

    Das Rechtsverhältnis ist öffentlich-rechtlich, wenn die das Rechtsverhältnis beherrschenden Rechtsnormen nicht für jedermann gelten, sondern Sonderrecht des Staates oder sonstiger Träger öffentlicher Aufgaben sind, das sich zumindest auf einer Seite nur an Hoheitsträger wendet ( BAG 4. September 2018 - 9 AZB 10/18 - Rn. 17 ; 1. August 2017 - 9 AZB 45/17 - Rn. 9, BAGE 160, 22; 22. November 2016 - 9 AZB 41/16 - Rn. 9 mwN) .

    Öffentlich-rechtlicher Natur sind Rechtsnormen, die einen öffentlichen Verwaltungsträger als solchen berechtigen und verpflichten, ihn also zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben mit besonderen Befugnissen ausstatten oder besonderen Regeln unterwerfen (st. Rspr., vgl. GmS-OGB 10. Juli 1989 - GmS-OGB 1/88 - zu 3 der Gründe; BAG 4. September 2018 - 9 AZB 10/18 - Rn. 17; BVerwG 21. November 2016 - 10 AV 1.16 - Rn. 5) .

  • BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 673/14

    Öffentliches Amt iSd. Art. 33 Abs. 2 GG

    Auszug aus BAG, 21.07.2021 - 9 AZB 19/21
    Für die Bestimmung des Rechtswegs ist unerheblich, dass die Einstellungskörperschaft Hoheitsträgerin ist und eine zu besetzende Stelle die Qualität eines öffentlichen Amtes iSv. Art. 33 Abs. 2 GG hat (zum Begriff des öffentlichen Amtes vgl. BAG 12. April 2016 - 9 AZR 673/14 - Rn. 16 mwN, BAGE 155, 29) .
  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus BAG, 21.07.2021 - 9 AZB 19/21
    Dieses Recht leitet das Bundesverfassungsgericht aus Art. 33 Abs. 2 GG iVm. den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums aus Art. 33 Abs. 5 GG her (BVerfG 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - Rn. 31, 36) .
  • BAG, 28.01.2020 - 9 AZR 91/19

    Stellenbesetzung - Schadensersatzanspruch des zurückgewiesenenBewerbers

    Auszug aus BAG, 21.07.2021 - 9 AZB 19/21
    Dem Beamten steht dabei nicht nur wie dem nicht beamteten Bewerber ein Anspruch nach Art. 33 Abs. 2 GG auf Einbeziehung und Berücksichtigung bei der bestmöglichen Besetzung zu (sog. Bestenauswahl; stRspr, vgl. BAG 28. Januar 2020 - 9 AZR 91/19 - Rn. 27; BVerwG 19. März 2015 - 2 C 12.14 - Rn. 49) .
  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 12.14

    Adäquate Kausalität; Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch; Befähigung;

    Auszug aus BAG, 21.07.2021 - 9 AZB 19/21
    Dem Beamten steht dabei nicht nur wie dem nicht beamteten Bewerber ein Anspruch nach Art. 33 Abs. 2 GG auf Einbeziehung und Berücksichtigung bei der bestmöglichen Besetzung zu (sog. Bestenauswahl; stRspr, vgl. BAG 28. Januar 2020 - 9 AZR 91/19 - Rn. 27; BVerwG 19. März 2015 - 2 C 12.14 - Rn. 49) .
  • BAG, 01.08.2017 - 9 AZB 45/17

    Rechtsweg - Solo-Selbstständige

    Auszug aus BAG, 21.07.2021 - 9 AZB 19/21
    Das Rechtsverhältnis ist öffentlich-rechtlich, wenn die das Rechtsverhältnis beherrschenden Rechtsnormen nicht für jedermann gelten, sondern Sonderrecht des Staates oder sonstiger Träger öffentlicher Aufgaben sind, das sich zumindest auf einer Seite nur an Hoheitsträger wendet ( BAG 4. September 2018 - 9 AZB 10/18 - Rn. 17 ; 1. August 2017 - 9 AZB 45/17 - Rn. 9, BAGE 160, 22; 22. November 2016 - 9 AZB 41/16 - Rn. 9 mwN) .
  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 71/99

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

    Auszug aus BAG, 21.07.2021 - 9 AZB 19/21
    Nicht entscheidend ist, ob sich die klagende Partei auf eine zivilrechtliche oder öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlage beruft (vgl. BAG 4. September 2018 - 9 AZB 10/18 - Rn. 15; 16. Februar 2000 - 5 AZB 71/99 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 93, 310; BVerwG 26. März 2018 - 7 B 8.17 - Rn. 5) .
  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvR 709/99

    Beamtenbesoldung Ost II

    Auszug aus BAG, 21.07.2021 - 9 AZB 19/21
    Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums iSv. Art. 33 Abs. 5 GG gehört ua. das Laufbahnprinzip, wonach für die Einstellung und das berufliche Fortkommen des Beamten als Ausdruck des Leistungsprinzips Laufbahnen mit jeweils typisierten Mindestanforderungen bestehen (vgl. näher BVerfG 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 -) .
  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus BAG, 21.07.2021 - 9 AZB 19/21
    Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich oder bürgerlich-rechtlich ist, richtet sich nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der geltend gemachte Anspruch hergeleitet wird (GmS-OGB 29. Oktober 1987 - GmS-OGB 1/86 - zu III 1 der Gründe; 10. April 1986 - GmS-OGB 1/85 - zu III 1 der Gründe; BAG 11. Juni 2003 - 5 AZB 1/03 - zu II 2 der Gründe, BAGE 106, 269; BVerwG 26. Mai 2010 - 6 A 5.09 - Rn. 17; BGH 14. Juli 2011 - III ZB 75/10 - Rn. 12) .
  • BAG, 11.06.2003 - 5 AZB 1/03

    Rechtsweg; nachträgliche Korrektur einer Lohnsteuerbescheinigung

  • BVerwG, 21.11.2016 - 10 AV 1.16

    Akteneinsicht; Altkonzessionär; Anspruchskonkurrenz; Anspruchsnormenkonkurrenz;

  • BVerwG, 26.05.2010 - 6 A 5.09

    Rechtsweg; Bundesnachrichtendienst; Vertrauensperson; Informant; Vertrag; Quelle.

  • BAG, 22.11.2016 - 9 AZB 41/16

    Beamtete Professorin als Ärztliche Direktorin an einem Universitätsklinikum -

  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Trägern der

  • GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer AOK über

  • BGH, 14.07.2011 - III ZB 75/10

    Rechtsweg für Streitigkeiten über Versorgungsansprüche eines Arbeitnehmers gegen

  • BVerwG, 26.03.2018 - 7 B 8.17

    Unterlassungsanspruch bzgl. der Durchführung der Verwertung und Vermarktung von

  • BVerwG, 19.07.2017 - 2 A 9.16

    Bewerbung um Einstellung als Tarifbeschäftigter beim BND; Verweisung des

  • BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 326/20

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Verhältnis von Primär- und Sekundärrechtsschutz

    Der Senat ist zur Entscheidung des Rechtsstreits berufen, obwohl Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Rechtsstreit gemäß § 40 Abs. 1 VwGO in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte fällt (vgl. zu Konkurrentenstreitigkeiten unter Beteiligung von Beamten BVerwG 17. März 2021 - 2 B 3/21 - Rn. 20; siehe ferner BAG 21. Juli 2021 - 9 AZB 19/21 - Rn. 16 f.) .
  • BAG, 01.03.2022 - 9 AZB 25/21

    Rechtsweg - Corona-Prämie

    Nicht entscheidend ist, ob sich die klagende Partei auf eine zivilrechtliche oder öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlage beruft (vgl. BAG 21. Juli 2021 - 9 AZB 19/21 - Rn. 12 mwN; 16. Februar 2000 - 5 AZB 71/99 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 93, 310; BVerwG 26. März 2018 - 7 B 8.17 - Rn. 5) .
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2022 - 4 L 4.22

    Beförderungskonkurrenz; gemischtes Bewerberfeld; Arbeitnehmer; Beamte; Abbruch

    Der Senat orientiert sich dabei am Bundesverwaltungsgericht, das im Beschluss vom 17. März 2021 - 2 B 3.21 - (juris) die Rechtswegfragen in Auswahlkonkurrenzen mit Arbeitnehmern und Beamten als Bewerbern neu geordnet hat (daran anschließend BAG, Beschluss vom 21. Juli 2021 - 9 AZB 19/21 - juris Rn. 17; kritisch und mit Darstellung der bisherigen Ansätze: von Roetteken, jurisPR-ArbR 30/2021 Anm. 6).
  • LAG Köln, 07.07.2022 - 9 Ta 69/22

    Rechtsweg; Gleichstellungsbeauftragte; Beschäftigung

    Öffentlich-rechtlicher Natur sind Rechtsnormen, die einen öffentlichen Verwaltungsträger als solchen berechtigen und verpflichten, ihn also zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben mit besonderen Befugnissen ausstatten oder besonderen Regeln unterwerfen (BAG, Beschluss vom 21. Juli 2021 - 9 AZB 19/21 -, Rn. 12, juris).
  • VG Kassel, 03.05.2023 - 1 L 1750/22

    Abbruch eines Auswahlverfahrens - Frist für Eilantrag

    In einem solchen Fall ist nämlich, so das Bundesverwaltungsgericht, unabhängig vom Ergebnis der konkreten Auswahlentscheidung der verfahrensrechtliche Sonderstatus eines zum Bewerberkreis um das öffentliche Amt gehörenden Beamten unmittelbar betroffen (ebenso inzwischen auch BAG, Beschluss vom 21. Juli 2021 - 9 AZB 19/21 -, juris).
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